2013/225/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 17. Mai 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2012/362/EU über einen Finanzbeitrag der Union für bestimmte Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Studien über die freiwillige Überwachung von Verlusten bei Honigbienenvölkern hinsichtlich der Verlängerung der Frist für die betreffenden Studienprogramme dieser Mitgliedstaaten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2785)
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Article 1
In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses 2012/362/EU werden die Worte „30. Juni 2013“ durch die Worte „30. September 2013“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Lettland, die Republik Litauen, Ungarn, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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