Beschluss 2013/269/GASP des Rates vom 27. Mai 2013 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Vertrag über den Waffenhandel zu unterzeichnen
Text
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Article 1
Bezüglich der Fragen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, werden die Mitgliedstaaten ermächtigt, im Interesse der Union den Vertrag über den Waffenhandel zu unterzeichnen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Vertrag über den Waffenhandel bei dem Festakt in New York am 3. Juni 2013 oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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