2013/284/EU: Beschluss der Kommission vom 19. Dezember 2012 über die staatliche Beihilfe SA.20829 (C 26/2010, ex NN 43/2010 (ex CP 71/2006)), Regelung über die Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer im Falle von Immobilien, die von nichtgewerblichen Einrichtungen für besondere Zwecke genutzt werden, die Italien eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 9461) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die von Italien rechtswidrig eingeführte staatliche Beihilfe in Form der ICI-Befreiung, die nichtgewerblichen Einrichtungen gewährt wird, die ihre Immobilien ausschließlich für die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i des Gesetzesdekrets Nr. 504/92 aufgeführten Tätigkeiten nutzen, verstößt gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV und ist unvereinbar mit dem Binnenmarkt.
Article 2
Artikel 149 Absatz 4 TUIR stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Article 3
Die Befreiung von der IMU, die nichtgewerblichen Einrichtungen gewährt wird, die ihre Immobilien ausschließlich für die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i des Gesetzesdekrets Nr. 504/92 aufgeführten Tätigkeiten nutzen, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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