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Seqlense EUR-Lex

2013/284/EU: Beschluss der Kommission vom 19. Dezember 2012 über die staatliche Beihilfe SA.20829 (C 26/2010, ex NN 43/2010 (ex CP 71/2006)), Regelung über die Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer im Falle von Immobilien, die von nichtgewerblichen Einrichtungen für besondere Zwecke genutzt werden, die Italien eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 9461) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32013D0284
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2012-12-19
In force since
2013-06-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die von Italien rechtswidrig eingeführte staatliche Beihilfe in Form der ICI-Befreiung, die nichtgewerblichen Einrichtungen gewährt wird, die ihre Immobilien ausschließlich für die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i des Gesetzesdekrets Nr. 504/92 aufgeführten Tätigkeiten nutzen, verstößt gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV und ist unvereinbar mit dem Binnenmarkt.

Article 2

Artikel 149 Absatz 4 TUIR stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.

Article 3

Die Befreiung von der IMU, die nichtgewerblichen Einrichtungen gewährt wird, die ihre Immobilien ausschließlich für die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i des Gesetzesdekrets Nr. 504/92 aufgeführten Tätigkeiten nutzen, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

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