2013/313/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 21. Juni 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland
Text
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Article 1
„(1 Die Europäische Union gewährt Irland ein Darlehen in Höhe von maximal 22,5 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 19,5 Jahren. Die Laufzeit einzelner Tranchen der Darlehensfazilität kann bis zu 30 Jahre betragen.“
„(9 Auf Ersuchen Irlands kann die Kommission die Laufzeit eines Teilbetrags oder einer Tranche verlängern, sofern die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit eingehalten wird. Die Kommission kann ihre zu diesem Zweck aufgenommenen Mittel ganz oder teilweise refinanzieren. Im Voraus aufgenommene Beträge werden auf einem bei der EZB geführten Konto gehalten, das die Kommission für die Verwaltung des finanziellen Beistands eröffnet hat.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Relations
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