2013/346/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Juni 2013 zur Genehmigung des von Kroatien vorgelegten Plans für die Zulassung von Betrieben zum Handel mit Geflügel und Bruteiern innerhalb der Union gemäß der Richtlinie 2009/158/EG des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 3988) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Der am 19. April 2013 von Kroatien gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2009/158/EG bei der Kommission vorgelegte Plan mit den nationalen Maßnahmen, die die Einhaltung der in Anhang II der genannten Richtlinie festgelegten Regeln für die Zulassung von Betrieben zum Handel mit Geflügel und Bruteiern innerhalb der Union gewährleisten sollen, wird hiermit genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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