Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2013/384/GASP des Rates vom 15. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/325/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan und Südsudan

CELEX
32013D0384
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2013-07-15
In force since
2013-07-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Sonderbeauftragter der Europäischen Union

Das Mandat von Frau Rosalind MARSDEN als Sonderbeauftragte für Sudan und Südsudan wird bis zum 31. Oktober 2013 verlängert. Das Mandat der Sonderbeauftragten kann jedoch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) einen entsprechenden Beschluss erlässt.“

Article 12a Hilfe bei Schadenersatzansprüchen

Die Sonderbeauftragte und ihre Mitarbeiter gewähren der Kommission Amtshilfe und Zugang zu relevanten Unterlagen im Hinblick auf jegliche Ansprüche, sie sich aus ihrem Mandat sowie aus den Mandaten der früheren Sonderbeauftragten für Sudan ergeben, und leisten durch Bereitstellung von Informationen Unterstützung bei der Entscheidung über derartige Ansprüche.“

Article 2 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2013.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions