2013/397/EG: Beschluss der Kommission vom 26. Mai 2009 über die Genehmigung bestimmter Änderungen in Anhang V des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Im Einklang mit den Empfehlungen des gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten eingesetzten Gemeinsamen Verwaltungsausschusses werden die Änderungen in Anhang V des genannten Abkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas, aus dem die betreffenden Änderungen in Anhang V des Abkommens hervorgehen, ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Article 2
Der Generaldirektor für Gesundheit und Verbraucher wird hiermit ermächtigt, das Schreiben der Europäischen Gemeinschaft rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Article 3
Durch den vorliegenden Beschluss wird der Beschluss K(2008) 2633 aufgehoben und ersetzt.
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