2013/404/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 25. Juli 2013 zur Ermächtigung Deutschlands, in seinem Hoheitsgebiet das Inverkehrbringen bestimmter Hanfsorten zu verbieten, die im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gemäß der Richtlinie 2002/53/EG des Rates aufgeführt sind (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4702)
Text
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Article 1
Deutschland wird ermächtigt, das Inverkehrbringen der Hanfsorten Bialobrzeskie und Carmagnola in allen Teilen seines Hoheitsgebiets zu verbieten.
Article 2
Deutschland teilt der Kommission das Datum mit, ab dem es von der in Artikel 1 genannten Ermächtigung Gebrauch macht.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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