2013/444/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. August 2013 zum italienischen Verordnungsentwurf über die Modalitäten für die Angabe des Ursprungs von haltbarer Milch, ultrahocherhitzter Milch, pasteurisierter und mikrofiltrierter Milch und bei hohen Temperaturen pasteurisierter Milch (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 5517) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Italienische Republik darf die Bestimmungen in Artikel 2 Absatz 1 der notifizierten Verordnung über die Modalitäten für die Angabe des Ursprungs von haltbarer Milch, ultrahocherhitzter Milch, pasteurisierter und mikrofiltrierter Milch und bei hohen Temperaturen pasteurisierter Milch nicht erlassen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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