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Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2013/446/GASP des Rates vom 6. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia

CELEX
32013D0446
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2013-09-06
In force since
2013-09-06
End of validity
2026-12-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1a Der Leiter der Mission ist der Vertreter der Mission. Der Leiter der Mission kann Aufgaben im Bereich der Personal- und Finanzverwaltung an Angehörige des Personals der Mission delegieren, wobei die Gesamtverantwortung bei ihm verbleibt.“

„(3 Die Beschäftigungsbedingungen für vertraglich eingestelltes internationales und örtliches Personal sowie dessen Rechte und Pflichten werden in den Verträgen zwischen EUMM Georgia und den betreffenden Personalmitgliedern geregelt.“

Article 13a Rechtsvereinbarungen

Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieses Beschlusses besitzt die EUMM Georgia die Fähigkeit zur Erbringung von Leistungen und Lieferungen, zum Abschluss von Verträgen und Verwaltungsvereinbarungen, zur Einstellung von Personal, zur Führung von Bankkonten, zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögenswerten, zur Regulierung ihrer Schulden sowie zur Teilnahme an Gerichtsverfahren.“

Article 14 Finanzregelung

1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2010 und dem 14. September 2011 beläuft sich auf 26600000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2011 und dem 14. September 2012 beläuft sich auf 23900000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2012 und dem 14. September 2013 beläuft sich auf 20900000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2013 und dem 14. Dezember 2014 beläuft sich auf 26650000 EUR.

2 Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.

3 Angehörigen von Drittstaaten sowie von Gaststaaten und von Nachbarländern ist die Angebotsabgabe gestattet. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission kann die Mission mit Mitgliedstaaten, teilnehmenden Drittstaaten und anderen internationalen Akteuren technische Vereinbarungen über die Beschaffung von Ausrüstungen, Dienstleistungen und Räumlichkeiten für die EUMM Georgia schließen.

4 EUMM Georgia trägt die Verantwortung für die Ausführung des Missionshaushalts. Zu diesem Zweck unterzeichnet die Mission eine Vereinbarung mit der Kommission.

5 EUMM Georgia ist für alle Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus der Ausführung des am 15. September 2013 beginnenden Mandats ergeben, haftbar – mit Ausnahme von Ansprüchen, die in einem schwerwiegenden Verschulden des Leiters der Mission begründet sind; für solche Ansprüche liegt die Haftung bei dem Leiter der Mission.

6 Die Finanzregelung trägt der Anordnungskette gemäß den Artikeln 5, 6 und 9 und den operativen Erfordernissen der EUMM Georgia, einschließlich der Kompatibilität der Ausrüstung und der Interoperabilität ihrer Teams, Rechnung.

7 Die Ausgaben können ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses getätigt werden.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. er gilt bis zum 15. September 2013.

Relations

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Versions

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