2013/452/EU: Beschluss der Kommission vom 2. Mai 2013 über die von Schweden geplante staatliche Beihilfe SA.33618 (12/C) zugunsten der Uppsala Arena (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2362) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die von Schweden geplante Maßnahme für die Uppsala Arena mit einem Finanzvolumen von 150 Mio. SEK ist nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Durchführung der Maßnahme in Höhe von 150 Mio. SEK wird daher genehmigt.
Article 2
Der Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
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