2013/483/EU: Beschluss des Rates vom 30. September 2013 über die Anwendung der Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Europäische Union wendet die Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung — an.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 3
Die Kommission notifiziert diesen Beschluss dem Generalsekretär der Vereinten Nationen.
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