2013/494/EU: Beschluss der Kommission vom 9. Oktober 2013 über eine von Finnland ergriffene Maßnahme nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend einen Schneckenförderer für Karotten und Kohlrabi (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 6392) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Maßnahme der finnischen Behörden zum Verbot des Inverkehrbringens von Schneckenförderern des Typs TSF 350 ohne trennende Schutzeinrichtung zur Verhinderung des Zugriffs auf den Abwasserschlauch bei laufender Förderschnecke ist gerechtfertigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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