2013/501/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Oktober 2013 zur Ablehnung der von den Niederlanden mitgeteilten Zurückweisung der Zulassung eines difenacoum-haltigen Biozidprodukts gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 6409)
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Article 1
Der Vorschlag der Niederlande, die von Frankreich am 23. Februar 2012 gewährte Zulassung für das im Anhang genannte Produkt zurückzuweisen, wird abgelehnt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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