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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 3. Mai 2013 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2013 für IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit

CELEX
32013D0504(02)
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-05-03
In force since
2013-05-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm 2013 betreffend Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege von IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit („Arbeitsprogramm“) wird angenommen. Es stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 84 der Haushaltsordnung dar.

Article 2

Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Arbeitsprogramms beläuft sich auf 7290000 EUR und wird aus folgenden Haushaltslinien des Gesamthaushaltplans der Europäischen Union für 2013 finanziert: a) Haushaltslinie 17 04 02 01: 4889000 EUR b) Haushaltslinie 17 04 04 01: 1350000 EUR c) Haushaltslinie 17 04 07 01: 1051000 EUR Die Mittel können auch die Zahlung von Verzugszinsen abdecken.

Article 3

Änderungen der Mittelzuweisungen für spezifische Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms, die in der Summe 10 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne des Artikels 94 der Verordnung (EU) Nr. 1268/2012, wenn dadurch Art und Ziel des Arbeitsprogramms nicht wesentlich verändert werden. Die/der Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit beschließen.

Relations

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Versions

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