2013/522/EU: Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden "Abkommen") wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Notifikation nach Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Abkommen gebunden zu sein.
Article 3
Die Kommission, die von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten unterstützt wird, vertritt die Union in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.
Article 4
Die Kommission vertritt den Standpunkt der Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Ausschusses gemäß Artikel 18 Absatz 5 des Abkommens nach Konsultation mit einem vom Rat benannten besonderen Ausschuss.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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