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Seqlense EUR-Lex

2013/531/EU: Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2013 über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der Union für Rumänien

CELEX
32013D0531
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2013-10-22
In force since
2013-10-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Union stellt Rumänien einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand von maximal 2000 Mio. EUR zur Verfügung. Sollte die Fazilität aktiviert werden und es zu Auszahlungen kommen, wird dieser Beistand in Form eines Darlehens mit einer durchschnittlichen Laufzeit von maximal acht Jahren geleistet.

2 Die Aktivierung des vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistands und dessen Auszahlungen können bis zum 30. September 2015 beantragt werden.

Article 2

1 Der vorsorgliche mittelfristige Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Rumäniens und den Empfehlungen des Rates insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des nationalen Reformprogramms (NRP) und der jährlichen Fortschreibung des rumänischen Konvergenzprogramms (KP) in Einklang steht.

2 Die Kommission vereinbart mit den rumänischen Behörden nach Anhörung des WFA die in Artikel 3 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, an die der vorsorgliche mittelfristige finanzielle Beistand geknüpft ist. Diese Auflagen werden in einem Memorandum of Understanding (MoU) niedergelegt, das mit den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Verpflichtungen und Empfehlungen in Einklang steht. Die genauen finanziellen Konditionen werden von der Kommission in einer Vereinbarung über das vorsorgliche Darlehen festgelegt.

3 Die Kommission vergewissert sich in Zusammenarbeit mit dem WFA regelmäßig, dass die wirtschaftspolitischen Auflagen für den vorsorglichen mittelfristeigen finanziellen Beistand erfüllt werden.

Article 3

1 Stellt Rumänien bei der Kommission einen schriftlichen Antrag auf Aktivierung des vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistands, so wird der Antrag von der Kommission geprüft. Die Kommission entscheidet nach Anhörung des WFA, ob die Aktivierung des Beistands und die Auszahlungen im Rahmen dieses Beistands gerechtfertigt sind und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Auszahlungen erfolgen sollen. Im Falle der Aktivierung des Beistands kann das Darlehen in maximal zwei Tranchen ausgezahlt werden. Jede Tranche kann in einem oder mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

2 Bei Aktivierung des vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistands entscheidet die Kommission nach Stellungnahme des WFA über die vollständige oder teilweise Auszahlung des Unionsdarlehens.

3 Jede Auszahlung hängt von einer zufriedenstellenden Umsetzung des Wirtschaftsprogramms der Regierung ab, das sowohl in das KP als auch das NRP aufzunehmen ist. Darüber hinaus umfassen die im MoU niedergelegten wirtschaftspolitischen Auflagen unter anderem a) die Verabschiedung von Haushalten und das Ergreifen von Maßnahmen im Einklang mit dem sich aus Rumäniens Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ableitenden Konsolidierungspfad, um Rumäniens mittelfristiges Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen und danach aufrechtzuerhalten; b) die vollständige Wahrung der im Rahmen der beiden vorangegangenen Programme vereinbarten Maßnahmen und die Umsetzung etwaiger noch nicht erfüllter Bedingungen; c) die weitere Stärkung des Haushaltsrahmens, einschließlich durch die Umsetzung von Artikel 3 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung, um zu gewährleisten, dass die Haushaltskonsolidierung fest verankert ist. Besonderes Augenmerk gilt daher der Stärkung der mehrjährigen Haushaltsplanung, der Umsetzung einer wirksamen Verpflichtungskontrolle und der Verbesserung der Steuererhebung und Investitionsplanung; d) die zeitnahe Umsetzung der Aktionspläne, die als Reaktion auf die Ergebnisse der 2010-2011 von der Weltbank durchgeführten funktionellen Überprüfungen angenommen wurden, und die Einrichtung einer zentralen Umsetzungseinheit, um die Festlegung politischer Prioritäten auf allen staatlichen Ebenen zu verbessern; e) die Begleichung von Rückständen und die Stärkung der Haushaltskontrollmechanismen im Gesundheitssektor durch einen besseren Rahmen für die Berichterstattung und die Überwachung; f) die Umsetzung des strategischen Aktionsplans für das Gesundheitswesen, durch die Straffung der Krankenhausstrukturen und den Ausbau des Bereichs der Primärversorgung zur Steigerung der Gesamtqualität des Gesundheitswesens; g) die Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Schulden zur Verringerung der Risiken, zum Vorantreiben der Konsolidierung und zur Erweiterung der Renditekurve für öffentliche Schuldtitel; h) die weitere Stärkung des Rahmens für die Abwicklung von Banken, der Notfallplanung der rumänischen Zentralbank, der Corporate Governance des Einlagensicherungsfonds, sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens zur Bereinigung der Bilanzen der nationalen Banken und die Wahrung der Kreditdisziplin im Bankensektor; i) die Angleichung der Rechtsvorschriften für die Finanzaufsichtsbehörde an international bewährte Verfahren zur Stärkung der Überwachung des Nichtbankensektors; j) die Umstrukturierung staatseigener Unternehmen (SEB), einschließlich durch Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen, und die Verbesserung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen; k) die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds, einschließlich durch die Verringerung der Verwaltungslasten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und von Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU.

4 Sofern zur Finanzierung des Darlehens erforderlich, ist die umsichtige Nutzung von Zinsswaps mit Gegenparteien höchster Bonität gestattet. Der WFA wird von der Kommission laufend über etwaige Refinanzierungen der Anleihen oder Neustrukturierungen der finanziellen Konditionen unterrichtet.

Article 4

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 5

Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.

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