2013/628/EU: Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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