2013/630/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 29. Oktober 2013 zur Genehmigung der von Deutschland gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Beschränkungen der Zulassung eines Bromadiolon enthaltenden Biozid-Produkts (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7034)
Text
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Article 1
Deutschland wird gestattet, die gewährte Zulassung für das im Anhang dieses Beschlusses genannte Produkt gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/8/EG auf die Anwendung durch geschultes oder lizensiertes Fachpersonal zu beschränken.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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