Beschluss des Rates vom 9. Juli 2013 zur Ernennung des Präsidenten der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Text
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Article 1
Herr Théophilos MARGELLOS, geboren am 21. November 1953 in Athen, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Präsidenten der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt.
Article 2
Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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