2013/724/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 5. Dezember 2013 über eine Finanzhilfe der Union für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit in Zypern im Jahr 2013 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8560)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Finanzhilfe der Union für Zypern
1 Zypern wird gemäß Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG eine Finanzhilfe der Union für die diesem Mitgliedstaat durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit im Jahr 2013 entstandenen Kosten gewährt.
2 Die Höhe der Finanzhilfe gemäß Absatz 1 wird in einem nach dem Verfahren gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG später zu erlassenden Beschluss festgesetzt.
Article 2 Zahlungsmodalitäten
Als Teil der Finanzhilfe der Union gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird Zypern eine erste Tranche von 250000 EUR für das Jahr 2013 gezahlt.
Article 3 Adressat
Dieser Beschluss ist an die Republik Zypern gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions