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Seqlense EUR-Lex

2013/724/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 5. Dezember 2013 über eine Finanzhilfe der Union für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit in Zypern im Jahr 2013 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8560)

CELEX
32013D0724
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-12-05
In force since
2013-12-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Finanzhilfe der Union für Zypern

1 Zypern wird gemäß Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG eine Finanzhilfe der Union für die diesem Mitgliedstaat durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit im Jahr 2013 entstandenen Kosten gewährt.

2 Die Höhe der Finanzhilfe gemäß Absatz 1 wird in einem nach dem Verfahren gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG später zu erlassenden Beschluss festgesetzt.

Article 2 Zahlungsmodalitäten

Als Teil der Finanzhilfe der Union gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird Zypern eine erste Tranche von 250000 EUR für das Jahr 2013 gezahlt.

Article 3 Adressat

Dieser Beschluss ist an die Republik Zypern gerichtet.

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