2013/765/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Anerkennung von Det Norske Veritas gemäß der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8876) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Inhaber der Det Norske Veritas ausgesprochenen Anerkennung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 ist ab dem Inkrafttreten dieses Beschlusses die DNV GL AS als die relevante Muttergesellschaft sämtlicher Rechtspersonen, die die anerkannte Organisation ausmachen. Aufgrund der Übertragung des Eigentums an GL SE auf die DNV GL AS wird die ursprünglich der GL SE ausgesprochene Anerkennung des Germanischen Lloyd beendet.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions