2013/790/EU: Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2013 zur Annahme der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Änderung der Artikel 25 und 26 (im Folgenden „Änderung“) des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (im Folgenden „Übereinkommen“), die auf der dritten Tagung der Vertragsparteien angenommen wurde und allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen den Beitritt zu dem Übereinkommen ermöglicht, wird im Namen der Europäischen Union angenommen. Der Wortlaut der Änderung ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates benennt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die Urkunde zur Annahme der Änderung gemäß Artikel 21 Absatz 4 des Übereinkommens zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch dieses Abkommen gebunden zu sein.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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