2013/794/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Dezember 2013 über die Anerkennung Georgiens gemäß der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Ausbildungssysteme und Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9224) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Georgien wird hinsichtlich der Ausbildungssysteme und Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute für die Zwecke des Artikels 19 der Richtlinie 2008/106/EG anerkannt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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