Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. November 2013 zur Ermittlung der Drittländer, die die Kommission als nichtkooperierende Drittländer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei einstuft
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Belize, das Königreich Kambodscha und die Republik Guinea werden als Drittländer eingestuft, die die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei als nichtkooperierende Drittländer betrachtet.
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