Beschluss der Kommission vom 26. November 2013 zur Unterrichtung der Drittländer, die die Kommission möglicherweise als nichtkooperierende Drittländer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei einstufen wird
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Curaçao, die Republik Ghana und die Republik Korea werden hiermit darüber informiert, dass sie möglicherweise als Drittländer eingestuft werden, die die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei als nichtkooperierende Drittländer betrachtet.
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