Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2013 zum nationalen Reformprogramm Ungarns 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012 bis 2016

CELEX
32013H0730(10)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2013-07-09
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2013 zum nationalen Reformprogramm Ungarns 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012 bis 2016 2013/C 217/10 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „ Pakt für Wachstum und Beschäftigung “ , der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet.

Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 10. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Ungarns für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik 2013 eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28.

November 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Ungarn als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 7. Februar 2013 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2013 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013 an. (7) Am 14. März 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen.

Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (8) Am 10. April 2013 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der für Ungarn durchgeführten eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die angestellte Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Ungarn makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die einer Überwachung und entschlossener politischer Maßnahmen bedürfen.

Insbesondere die laufende Anpassung des stark negativen Nettoauslandsvermögensstatus, die vor allem durch den Verschuldungsabbau im privaten Sektor vor dem Hintergrund hoher gesamtstaatlicher Schulden und eines schwachen Unternehmensumfelds bedingt ist, verdient nach wie vor genaueste Aufmerksamkeit, um die erheblichen Risiken nachteiliger Auswirkungen auf die Funktionsweise der Wirtschaft zu verringern. (9) Am 22. April 2013 übermittelte Ungarn sein nationales Reformprogramm 2013 und am 24. April 2013 sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2016. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10) Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für 2013 etwas optimistisch ist. Die Wachstumsprognosen der ungarischen Behörden in Höhe von 0,7 % für 2013 bzw. 1,9 % für 2014 liegen um etwa 0,5 Prozentpunkte über der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen. Das Ziel der in dem Konvergenzprogramm dargelegten Haushaltsstrategie besteht darin, eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2012, der vom Rat entsprechend der Empfehlung des Rates vom 13.

März 2012 im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit festgesetzten Frist, und die weitere Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsiels zu gewährleisten. Ungarn hat 2012 erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen und mit einem Haushaltsdefizit von 1,9 % des BIP das vom Rat empfohlene Defizitziel von 2,5 % des BIP schließlich sogar noch unterschritten, was zum Teil auf zusätzliche einmalige Einnahmen in Höhe von 0,2 % des BIP zurückzuführen ist, die zusätzlich zu denjenigen, die zum Zeitpunkt dieser Empfehlung des Rates bereits berücksichtigt worden waren, erzielt wurden.

Allerdings konzentrierten sich die Korrekturmaßnahmen für das Jahr 2012 und darüber hinaus — insbesondere die im Herbst 2012 angekündigten Maßnahmen — vor allem auf die Einnahmenseite und waren vor allem auf ausgewählte Wirtschaftszweige ausgerichtet, was Fragen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Konsolidierungsanstrengungen aufwarf. Der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen zufolge sind weitere Anstrengungen sowohl für 2013 als auch für 2014 erforderlich, um das übermäßige Defizit dauerhaft zu korrigieren. Nach der Veröffentlichung der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen nahm die Regierung ein neues Korrekturpaket, das sich auf die Ausgabenseite konzentriert, an, und auf der Grundlage der aktualisierten Bewertung der Kommissionsdienststellen wird davon ausgegangen, dass das Defizit dank der neuen Maßnahmen sowohl 2013 als auch 2014 unter der Schwelle von 3 % des BIP bleiben wird.

Durch das Konvergenzprogramm wurde das mittelfristige Haushaltsziel, bei dem zuvor ein struktureller Saldo von – 1,5 % des BIP angestrebt wurde, auf – 1,7 % des BIP abgeändert. Das neue mittelfristige Haushaltsziel steht in Einklang mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Ungarn verzeichnete 2012 einen strukturellen Saldo von – 0,7 % des BIP, der Saldo lag nämlich deutlich über dem neu festgesetzten mittelfristigen Haushaltsziel, und in der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird davon ausgegangen, dass der strukturelle Saldo im Laufe des Prognosezeitraums im Einklang mit dem mittelfristigen Haushaltsziel bleiben und 2013 bei – 1,1 % und 2014 bei – 1,8 % liegen wird.

Infolge der Maßnahmen, die nach der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen angenommen wurden, könnte der strukturelle Saldo auch im Jahr 2014 über dem mittelfristigen Haushaltsziel liegen. Das Wachstum der Staatsausgaben in den Jahren 2013 und 2014 ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen wird im Großen und Ganzen im Einklang mit der mittelfristigen Referenzrate des potenziellen BIP-Wachstums liegen, dürfte diese in den Jahren 2015 und 2016 jedoch deutlich übersteigen. Somit wird der Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben in diesen beiden Jahren nicht eingehalten werden.

Nach den Plänen der Regierung soll die Schuldenquote während des gesamten Programmzeitraums fortlaufend sinken — von 79,2 % im Jahr 2012 auf 77,2 % im Jahr 2014 und weiter auf 73,4 % im Jahr 2016 — und damit über dem Referenzwert von 60 % des BIP liegen. Demgegenüber ging die Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen unter Berücksichtigung von mit den Konsolidierungsplänen verbundenen Risiken nur von einem geringfügigen Rückgang auf 78,9 % des BIP im Jahr 2014 aus; infolge der neuen Korrekturmaßnahmen dürfte dieser Wert rund 0,5 Prozentpunkte niedriger liegen. Ungarn wird sich ab 2013 im Hinblick auf das Schuldenstandskriterium in einer Übergangszeit befinden, und der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen zufolge macht das Land ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Schuldenstandskriteriums in den Jahren 2013 und 2014.

(11) Der mittelfristige Haushaltsrahmen hat weiterhin lediglich Hinweischarakter, so dass der haushaltspolitische Planungshorizont sich ausschließlich auf das derzeitige Haushaltsjahr bezieht. Darüber hinaus stehen Aufgabenbereich und Analysekapazitäten des Finanzrats — obwohl es hier in jüngster Zeit Verbesserungen gegeben hat — nicht in Einklang mit seinen neuen Vetobefugnissen und dem Bedarf an systematischer Ex-Post-Bewertung der Einhaltung numerischer Haushaltsregeln. Eine Stärkung des mittelfristigen Haushaltsrahmens und eine Ausweitung des offiziellen Aufgabenbereichs des Finanzrats würden dazu beitragen, die Stabilität und Glaubwürdigkeit des vor kurzem überarbeiteten finanzpolitischen Kontrollrahmens zu erhöhen.

(12) Der Schuldenabbau im ungarischen Finanzsektor schreitet sehr rasch voran, zum Teil infolge finanzpolitischer Maßnahmen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Banken hatten und zur Verschärfung der Kreditbedingungen beitragen. Eine der wichtigsten Herausforderungen für den Finanzsektor ist das Management der rückläufigen Portfolioqualität in Verbindung mit einer zunehmenden Zahl notleidender Kredite. In den letzten Jahren hat die Regierung verschiedene Maßnahmen angenommen, um Kreditnehmer von Krediten in Fremdwährung zu unterstützen, was mehrfach ohne Konsultation der Akteure im Bankensektor erfolgte.

Diese Maßnahmen waren allerdings nicht immer gezielt auf Kreditnehmer in Schwierigkeiten ausgerichtet. Die Annahme einer Reihe von Maßnahmen innerhalb kurzer Zeit könnte die unverhältnismäßige Risikobereitschaft ( „ Moral Hazard “ ) bei den Kreditnehmern erhöhen, da diese fortlaufend auf weitere staatliche Hilfe zählen. Die globale Finanzkrise hat gezeigt, in welchem Maße das bestehende Bankensystem nationale Behörden dazu zwingen kann, Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität zu ergreifen. Im ersten Finanzhilfeprogramm für Ungarn wurde die Notwendigkeit eines dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Aufsichtssystems, in dem die Finanzaufsichtsbehörde über wirksame Dringlichkeitsbefugnisse verfügt, und der Einrichtung eines Streitbeilegungsverfahrens bekräftigt.

In den letzten drei Jahren wurden zwar die Befugnisse der ungarischen Finanzaufsichtsbehörde erheblich erweitert, der Gesetzgeber hat diese Behörde allerdings nicht mit ausreichenden Kontrollbefugnissen ausgestattet. (13) Ungarn hat die 2012 formulierte Empfehlung zur Festlegung eines nicht wettbewerbsverzerrenden und stabilen Regelungsrahmens für die Unternehmensbesteuerung nicht befolgt und die Steuerbelastung in ausgewählten Wirtschaftszweigen durch die Einführung weiterer dauerhafter branchenspezifischer Zusatzsteuern erhöht. Während das Konzept der im Rahmen des Beschäftigungsschutzgesetzes eingeführten neuen Steuern für Kleinunternehmen positiv beurteilt wird, behindert das Vorhandensein verschiedener Steuersätze in den verschiedenen Wirtschaftszweigen eine wirksame Ressourcenzuweisung und beeinträchtigt die Investitions- und Kredittätigkeit.

Die Einführung herabgesetzter Sozialversicherungsbeitragssätze im Rahmen des Beschäftigungsschutzgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit zu senken. Allerdings ist die Steuer- und Abgabenbelastung bei Kleinverdienern weiterhin hoch und eine Feinabstimmung des Systems zur besseren Abstimmung auf diese Gruppe wäre wünschenswert. Ungarn plant auch die Annahme mehrerer Maßnahmen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, zum Beispiel die obligatorische Verbindung aller Registrierkassen mit den Steuerbehörden. Die im Bereich der Energiesteuern ergriffenen Maßnahmen bieten keinen Anreiz zur Verringerung des Energieverbrauchs und haben wettbewerbsverzerrende Auswirkungen.

(14) Die niedrige Beschäftigungsquote geht trotz der jüngsten Verbesserungen mit einer sehr niedrigen Erwerbsbeteiligung einher. Die Jugendarbeitslosigkeit ist von 11 % im Jahr 2001 auf 28,1 % im Jahr 2012 gestiegen. Im Rahmen der Regelung für öffentliche Arbeiten wird der Großteil der Haushaltmittel eingesetzt, um Langzeitarbeitslose mit Einkommensersatzleistungen statt Sozialleistungen zu versorgen, allerdings ist der langfristige Nutzen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit noch nicht erwiesen. Ungarn hat die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gestärkt, für bestimmte benachteiligte Gruppen sollte der Zugang zu diesen Maßnahmen jedoch verbessert werden.

Das Niveau der Beteiligung am lebenslangen Lernen zählt weiterhin zu den niedrigsten in der Union. In den letzten fünf Jahren ist die Beschäftigungsquote der Frauen auf weitgehend unverändert niedrigem Stand geblieben. Um Frauen zur Teilnahme am Erwerbsleben zu ermutigen, hat die Regierung die Kinderbetreuungsmöglichkeiten ausgebaut und flexible Arbeitsregelungen gefördert. Die soziale Lage verschlechtert sich weiter: 31 % der Bevölkerung sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, und ein hoher Anteil der Bevölkerung hat mit erheblichen materiellen Entbehrungen zu kämpfen. Benachteiligte Gebiete und Gemeinschaften, insbesondere die Roma, sind weiterhin unverhältnismäßig stark von Armut betroffen.

(15) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in Ungarn in den letzten drei Jahren infolge einer Reihe von Maßnahmen, darunter Beschränkungen für Investoren, und eines instabilen Regelungsrahmens kontinuierlich verschlechtert. Die jüngsten Beschränkungen, von denen ausländische Investoren unverhältnismäßig stark betroffen sind, konzentrieren sich vor allem auf den Dienstleistungssektor einschließlich Einzelhandel. Das Programm zur Vereinfachung der staatlichen Verwaltung umfasste 114 Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiekosten in der Unternehmensverwaltung um rund 500 Mrd.

HUF, allerdings kam es bei der Umsetzung des Programms zu Verzögerungen. Im öffentlichen Beschaffungswesen gibt es trotz des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes am 1. Januar 2012 weiterhin kaum Wettbewerb. Das Korruptionsbekämpfungsprogramm ist ein zentrales Element des Programms „ Magyary “ . Da der Schwerpunkt des Korruptionsbekämpfungsprogramm jedoch im Bereich öffentlicher Verwaltung liegt, geht es weder die unzureichende Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich noch strengere Kontrollen zur Parteienfinanzierung — ein Bereich, der besondere Sorgen bereitet — an. Obwohl die Umsetzung einiger Schlüsselmaßnahmen bereits begonnen hat, wurden viele der angekündigten Maßnahmen noch nicht ergriffen.

Auch die mangelnde Überwachung der Maßnahmen, die umgesetzt werden, ist weiterhin problematisch. Die Entwicklungen in Ungarn in den Jahren 2012 und 2013 haben die Sorgen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz verstärkt. Nach dem Europäischen Innovationsanzeiger gilt Ungarn als mäßig innovativ. Investitionen in Forschung und Entwicklung der Unternehmen werden vor allem von ausländischen Unternehmen getätigt. (16) Ungarn ist es gelungen, die Anzahl der Schulabbrecher zu verringern. Da es jedoch immer noch erhebliche regionale Unterschiede gibt, könnten die neuen Elemente des zentralisierten Bildungssystems — wenn sie nicht mit entsprechender Umsicht umgesetzt werden — negative Auswirkungen haben und soziale Ungleichheiten und Ausgrenzung verstärken.

Obwohl die Zahl der Studienanfänger in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um den EU-Durchschnitt und das im Rahmen von Europa 2020 vorgesehene nationale Ziel zu erreichen. Es sollte gewährleistet werden, dass die laufende Hochschulreform den Zugang für benachteiligte Schüler verbessert. (17) Die Umsetzung der Maßnahmen des Szell-Kalman-Plans, der auf die Verbesserung der Kosteneffizienz und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Verkehrssystems abzielt, ist Gegenstand erheblicher Verzögerungen und das Fehlen einer umfassenden Verkehrsstrategie behindert die finanzielle Tragfähigkeit des Verkehrssystems.

Während Ungarn wie 2012 empfohlen die Netzverbindungen mit den Stromnetzen seiner Nachbarn in angemessenem Umfang ausgebaut hat, geben die fehlende Unabhängigkeit der Energieregulierungsbehörde bei der Festsetzung der Energiepreise sowie der hohe Anteil der regulierten Energiepreise unter Privathaushalten sowie kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) weiterhin Anlass zur Sorge. (18) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Ungarns umfassend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt.

Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Ungarn berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 wider. (19) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(20) Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln die untenstehenden Empfehlungen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 wider — EMPFIEHLT, dass Ungarn im Zeitraum von 2013 bis 2014 1. eine glaubwürdige und wachstumsfreundliche Haushaltsstrategie umsetzt, indem es angibt, welche Maßnahmen unter besonderer Beachtung der Ausgabeneinsparungen erforderlich sind, und im Zeitraum des Konvergenzprogramms eine solide Haushaltsposition unter Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels beibehält; aufbauend auf den genannten Schritten die gesamtstaatliche Schuldenquote auf einen soliden Abwärtskurs bringt, unter anderem mit Blick auf eine Verringerung der aufgelaufenen makroökonomischen Ungleichgewichte; den mittelfristigen Haushaltsrahmen verstärkt, indem es dessen Verbindlichkeit erhöht und ihn eng an numerische Haushaltsregeln bindet; den offiziellen Aufgabenbereich des Finanzrats erweitert und die Transparenz erhöht, einschließlich durch systematische nachträgliche Kontrolle der Einhaltung anhand numerischer Haushaltsregeln sowie durch die Erstellung regelmäßiger finanzpolitischer Prognosen und von Bewertungen der budgetären Auswirkungen wichtiger politischer Vorschläge;

2. die Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft unterstützt, vor allem durch eine verbesserte Kapitalbildung im Finanzsektor, u. a. indem die diesem derzeit auferlegten zusätzlichen Belastungen verringert werden; die Portfolioqualität verbessert, indem es die Bankenbilanzen um wertgeminderte Aktiva bereinigt, die Akteure zu neuen politischen Initiativen konsultiert und sicherstellt, dass die neuen politischen Maßnahmen den „ Moral Hazard “ bei den Kreditnehmern nicht erhöhen; die Regulierung und Aufsicht im Finanzsektor verstärkt, insbesondere indem die Finanzaufsichtsbehörde mit wirksameren Dringlichkeitsbefugnissen ausgestattet und eine Bankensanierungsregelung eingerichtet wird;

3. für ein stabileres, ausgewogeneres und vorhersehbares System der Unternehmensbesteuerung sorgt; die Unternehmensbesteuerung vereinfacht und die durch branchenspezifische Steuern geschaffenen Verzerrungen bei der Ressourcenallokation so weit wie möglich reduziert; die Besteuerung der Arbeit weiterhin beschäftigungsfreundlicher gestaltet, indem die steuerliche Belastung von Geringverdienern verringert wird, unter anderem durch Verfeinerung der Förderkriterien für das Beschäftigungsschutzgesetz und durch Verlagerung der Steuern hin zu Umweltsteuern; die bereits angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und zur Verringerung der damit verbundenen Kosten uneingeschränkt umsetzt und verstärkt;

4. Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit ergreift, zum Beispiel durch eine „ Jugendgarantie “ ; die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verstärkt und das Profiling-System der öffentlichen Arbeitsverwaltung ausbaut; die Dominanz der Regelung für öffentliche Arbeiten innerhalb der beschäftigungspolitischen Maßnahmen verringert und dessen aktivierende Elemente stärkt; die Ausbildungsmaßnahmen zur Förderung der Teilnahme am lebenslangen Lernen verstärkt; die Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter ausbaut; dafür sorgt, dass das Ziel der nationalen Strategie zur sozialen Inklusion in alle Politikbereiche mit einbezogen wird, um die Armut insbesondere bei Kindern und in der Volksgruppe der Roma zu verringern;

5. unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen schafft und insbesondere wieder attraktive Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestoren herstellt, indem der Regelungsrahmen stabilisiert und der Marktwettbewerb gefördert wird; die vollständige Umsetzung der zum Abbau des Verwaltungsaufwands vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet, den Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen verbessert und weitere adäquate Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreift; die Justiz weiter stärkt; die vor kurzem eingeführten Hindernisse im Dienstleistungssektor einschließlich der Einzelhandelsdienste beseitigt; gezielte Anreize zur Förderung innovativer Unternehmen schafft;

6. eine nationale Strategie für Schulabbrecher umsetzt und sicherstellt, dass das Bildungssystem alle jungen Menschen mit arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen ausstattet; den Zugang zu einer inklusiven allgemeinen Bildung für Benachteiligte, insbesondere Roma, verbessert; die Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen und zum Arbeitsmarkt erleichtert; eine Hochschulreform durchführt, die auf eine Erhöhung der Hochschulabsolventenquote, insbesondere in der Gruppe der benachteiligten Studierenden, abzielt; 7. die regulierten Energiepreise allmählich abschafft und gleichzeitig den wirksamen Schutz wirtschaftlich schwacher Verbraucher gewährleistet; weitere Schritte unternimmt, um die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde zu gewährleisten; die finanzielle Tragfähigkeit staatseigener Unternehmen im Verkehrssektor sicherstellt, indem betriebliche Aufwendungen gesenkt und die Einnahmen erhöht werden.

Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2013 . Im Namen des Rates Der Präsident R. Šadžius

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions