Richtlinie 2013/58/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2009/138/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 309 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Unterabsatz 1 wird das Datum „30. Juni 2013“ durch das Datum „31. März 2015“ ersetzt. b) In Unterabsatz 2 wird das Datum „1. Januar 2014“ durch das Datum „1. Januar 2016“ ersetzt. 2. In Artikel 310 Absatz 1 wird das Datum „1. Januar 2014“ durch das Datum „1. Januar 2016“ ersetzt. 3. In Artikel 311 Absatz 2 wird das Datum „1. Januar 2014“ durch das Datum „1. Januar 2016“ ersetzt.
Article 2
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 3
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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