2014/114/EU: Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2013 zur Änderung der Leitlinie EZB/2008/5 über die Verwaltung von Währungsreserven der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken sowie über die Rechtsdokumentation bei Geschäften mit diesen Währungsreserven (EZB/2013/45)
Text
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Article 1 Änderung
„(1 Jede NZB des Euro-Währungsgebiets ist berechtigt, sich an der operativen Verwaltung der der EZB übertragenen Währungsreserven zu beteiligen. Eine NZB des Euro-Währungsgebiets kann entscheiden, a) sich nicht an dieser Verwaltung zu beteiligen oder b) diese Verwaltung mit einer oder mehreren anderen NZBen des Euro-Währungsgebiets zusammenzulegen. Wenn eine NZB des Euro-Währungsgebiets entscheidet, sich nicht an dieser Verwaltung zu beteiligen, verwalten die anderen NZBen des Euro-Währungsgebiets die Währungsreserven, die sonst von der sich nicht beteiligenden NZB verwaltet würden. Eine NZB des Euro-Währungsgebiets kann die EZB oder eine andere NZB des Euro-Währungsgebiets ferner ersuchen, bestimmte ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der der EZB übertragenen Währungsreserven zu übernehmen, wobei sie andere Aufgaben in diesem Bereich beibehält. Der EZB und der betreffenden NZB des Euro-Währungsgebiets steht es frei, diesem Ersuchen nachzukommen oder es abzulehnen.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt am Tag ihrer Mitteilung an die NZBen des Euro-Währungsgebiets in Kraft.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an die NZBen des Euro-Währungsgebiets gerichtet.
Relations
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