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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 96/2013 der Kommission vom 1. Februar 2013 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lactobacillus buchneri NCIMB 30139 und einer Zubereitung aus Lactobacillus casei ATTC PTA 6135 als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32013R0096
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-02-01
In force since
2013-02-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Die im Anhang genannten Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Übergangsmaßnahmen

Die im Anhang beschriebenen Zubereitungen und die diese Zubereitungen enthaltenden Futtermittel, die vor dem 22. August 2013 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 22. Februar 2013 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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