Durchführungsverordnung (EU) Nr. 96/2013 der Kommission vom 1. Februar 2013 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lactobacillus buchneri NCIMB 30139 und einer Zubereitung aus Lactobacillus casei ATTC PTA 6135 als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannten Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Die im Anhang beschriebenen Zubereitungen und die diese Zubereitungen enthaltenden Futtermittel, die vor dem 22. August 2013 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 22. Februar 2013 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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