Durchführungsverordnung (EU) Nr. 172/2013 der Kommission vom 26. Februar 2013 über die Streichung bestimmter bestehender Weinnamen aus dem in der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vorgesehenen Register
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Weinnamen werden aus dem gemäß Artikel 118n der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 eingerichteten Register gestrichen.
Article 2
Weine, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung mit Weinnamen gemäß Artikel 1 auf den Markt gebracht oder etikettiert wurden, können weiter vermarktet werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions