Durchführungsverordnung (EU) Nr. 186/2013 der Kommission vom 5. März 2013 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Salame Felino (g.g.A.))
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Anhang I dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Article 2
Zugunsten der im Einspruch Belgiens genannten Unternehmen Reulen bvba und Salaisons Salamone SA wird eine Übergangszeit von fünf Jahren festgelegt.
Article 3
Das geänderte Einzige Dokument findet sich in Anhang II dieser Verordnung.
Article 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
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