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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 538/2013 der Kommission vom 11. Juni 2013 mit Übergangsmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen und Vorausfestsetzungsbescheinigungen im Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der Europäischen Union in ihrer Zusammensetzung am 30. Juni 2013 und Kroatien

CELEX
32013R0538
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-06-11
In force since
2013-07-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Zusammenhang mit Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen bzw. Vorausfestsetzungsbescheinigungen geleisteten Sicherheiten werden auf Antrag der Betroffenen freigegeben, sofern a) die Lizenzen bzw. Vorausfestsetzungsbescheinigungen als Ausfuhr- oder Empfängerland Kroatien nennen. Ist die Angabe des Ausfuhr- oder Empfängerlandes in der Lizenz oder der Vorausfestsetzungsbescheinigung nicht zwingend vorgeschrieben, weist der Wirtschaftsbeteiligte der zuständigen Behörde gegenüber nach, dass das Ausfuhr- oder Empfängerland Kroatien ist; b) die Lizenzen bzw. Vorausfestsetzungsbescheinigungen nicht vor dem 1. Juli 2013 ungültig werden; c) die Lizenzen bzw. Vorausfestsetzungsbescheinigungen bis zum 1. Juli 2013 nur teilweise oder gar nicht genutzt wurden.

Article 2

Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Kroatiens zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens in Kraft.

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