Verordnung (EU) Nr. 717/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 bezüglich der das Tierwohl betreffenden Eintragungen in bestimmten Muster-Veterinärbescheinigungen Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Article 2
Während einer Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2014 dürfen Sendungen mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs, denen eine vor dem 1. Dezember 2013 gemäß einem der Muster in Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vor den mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen ausgestellte Bescheinigung beiliegt, weiterhin in die Union eingeführt werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2013.
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