Verordnung (EU) Nr. 907/2013 der Kommission vom 20. September 2013 zur Festlegung von Regeln für Anträge auf Verwendung allgemeiner Bezeichnungen Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Anträge für die Verwendung allgemeiner Bezeichnungen im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind entsprechend den im Anhang festgelegten Regeln zu stellen und einzureichen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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