Verordnung (EU) Nr. 1181/2013 des Rates vom 19. November 2013 zur Festsetzung des Anpassungssatzes für Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2013 und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 964/2013 der Kommission
Text
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Article 1
1 Die Beträge der Direktzahlungen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 73/2009, die dem Betriebsinhaber aufgrund eines für das Kalenderjahr 2013 eingereichten Beihilfeantrags zu gewähren sind und 2000 EUR übersteigen, werden um 2,453658 % gekürzt.
2 Die Kürzung nach Absatz 1 findet keine Anwendung in Bulgarien, Rumänien und Kroatien.
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 964/2013 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2013.
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