Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1334/2013 der Kommission vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2008 hinsichtlich des Namens des Zulassungsinhabers und hinsichtlich der empfohlenen Dosis einer Zubereitung von Lactobacillus rhamnosus (CNCM-I-3698) und Lactobacillus farciminis (CNCM-I-3699) Text von Bedeutung für den EWR
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Article 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2008
Die Verordnung (EG) Nr. 1290/2008 wird wie folgt geändert: 1. Im Titel wird das Wort „(Sorbiflore)“ gestrichen. 2. Der Anhang wird wie folgt geändert: a) In der zweiten Spalte wird der Wortlaut „Danisco France SAS“ ersetzt durch „Danisco (UK) Ltd“; b) in der dritten Spalte wird „(Sorbiflore)“ gestrichen; c) in der neunten Spalte erhält Nummer 2 folgende Fassung: „2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 5 × 108 FU“.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Vorhandene Bestände, die vor dem 3. Januar 2014 gemäß den Regeln, die vor dem 3. Januar 2014 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis 3. Juli 2014 weiterhin in Verkehr gebracht werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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