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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1398/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Festlegung bestimmter Abzüge vom Fischereiaufwand, der dem Vereinigten Königreich im Jahr 2013 für Kammmuscheln sowie für Taschenkrebse und Seespinnen zugeteilt wurde, wegen Überfischung im Vorjahr

CELEX
32013R1398
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-12-18
In force since
2013-12-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der höchstzulässige jährliche Fischereiaufwand gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 für Kammmuscheln sowie für Taschenkrebse und Seespinnen im ICES-Gebiet VII wird für das Vereinigte Königreich im Jahr 2013 nach Maßgabe des Anhangs gekürzt.

Article 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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