2014/17/GASP: Beschluss EUBAM Libya/2/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 14. Januar 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya)
Text
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Article 1 Beiträge von Drittstaaten
1 Der Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) wird angenommen und als erheblich betrachtet.
2 Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUBAM Libya befreit.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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