2014/96/EU: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2014 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses 2012/96/EU
Text
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Article 1
Die Geltungsdauer des Beschlusses 2012/96/EU und der darin genannten geeigneten Maßnahmen wird verlängert. Die Geltungsdauer des Beschlusses 2012/96/EU endet am 1. November 2014. Die Anwendung der geeigneten Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2012/96/EU wird weiterhin ausgesetzt. Sie werden fortlaufend überprüft und im Falle einer erheblichen Verschlechterung der Lage in Simbabwe erneut angewendet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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