2014/99/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18. Februar 2014 zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds in Frage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, mit Bezug auf den Zeitraum 2014-2020 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 974)
Text
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Article 1
Die Regionen der Kategorie „weniger entwickelte Regionen“, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Frage kommen, sind in Anhang I aufgeführt.
Article 2
Die Regionen der Kategorie „Übergangsregionen“, die für eine Unterstützung aus dem EFRE und dem ESF in Frage kommen, sind in Anhang II aufgeführt.
Article 3
Die Regionen der Kategorie „stärker entwickelte Regionen“, die für eine Unterstützung aus dem EFRE und dem ESF in Frage kommen, sind in Anhang III aufgeführt.
Article 4
Die Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, sind in Anhang IV aufgeführt.
Article 5
Die Mitgliedstaaten, die übergangsweise je nach Fall für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, sind in Anhang V aufgeführt.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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