2014/107/EU: Beschluss des Rates vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Abkommens — genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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