2014/115/EU: Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen wird hiermit im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird die Person(en) bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die Annahmeurkunde gemäß Absatz 3 des Protokolls und im Einklang mit Artikel XXIV Absatz 9 des GPA von 1994 zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union, durch das Protokoll gebunden zu sein, zum Ausdruck zu bringen .
Article 3
Das Protokoll ist dahingehend auszulegen, dass es keine Rechte oder Pflichten begründet, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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