(2014/184/EU): Durchführungsbeschluss der Kommission vom 2. April 2014 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2093) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausführung folgender Dienste in Österreich ermöglichen sollen: a) Managementdienste für Poststellen b) Mehrwertdienste im Zusammenhang mit elektronischen Medien, die gänzlich von diesen Medien erbracht werden c) Philateliedienste d) im eigenen Namen erbrachte Zahlungsdienste.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
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