2014/232/EU: Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Vorbehaltlich der im Anhang aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen am Protokoll zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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