2014/243/EU: Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Übereinkommens — im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, im Namen der Union die Person(en) zu bestellen, die berechtigt ist (sind), das Übereinkommen zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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