Beschluss 2014/294/GASP des Rates vom 20. Mai 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Text
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Article 1
„(5 Der Missionsleiter sorgt für den Schutz der EU-Verschlusssachen gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen .
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUBAM Libyen für den Zeitraum vom 22. Mai 2013 bis zum 21. Mai 2014 beläuft sich auf 30300000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUBAM Libyen für den Zeitraum vom 22. Mai 2014 bis zum 21. Mai 2015 beläuft sich auf 26200000 EUR.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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