Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2014 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2014 für IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit
Text
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Article 1
Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm 2014 betreffend Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege von IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit („Arbeitsprogramm“) wird angenommen. Es gilt als Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 84 der Haushaltsordnung.
Article 2
Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Arbeitsprogramms beläuft sich auf 11191000 EUR und wird aus der Haushaltslinie 17.0403 des Gesamthaushaltplans der Europäischen Union für das Jahr 2014 finanziert. Diese Haushaltsmittel können auch Verzugszinsen decken.
Article 3
Änderungen der Mittelzuweisungen für spezifische Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms, die in der Summe 10 % des in Artikel 2 dieses Beschlusses festgelegten Höchstbeitrags nicht überschreiten, gelten als nicht substanziell im Sinne des Artikels 94 der Anwendungsbestimmungen, wenn dadurch Art und Ziel des Arbeitsprogramms nicht wesentlich verändert werden. Der oder die zuständige Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit beschließen.
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