2014/368/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Juni 2014 über die Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/778/EU zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, für Pflanzkartoffeln mit Ursprung in bestimmten Provinzen Kanadas befristete Ausnahmen von einigen Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zuzulassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3878)
Text
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Article 15
Die Ermächtigung zur Zulassung von Ausnahmen gemäß Artikel 1 wird vor dem 31. März 2024 widerrufen, wenn a) die Bestimmungen der Artikel 2 bis 13 i) die Einschleppung der in Artikel 2 genannten Schadorganismen in die Union nicht verhindern konnten oder ii) nicht eingehalten worden sind; b) sich Anhaltspunkte für ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren des Konzepts der 'schadorganismusfreien Gebiete' in Kanada ergeben.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Malta und die Portugiesische Republik gerichtet.
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