2014/388/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Juni 2014 zur Erstellung des Verzeichnisses der Regionen und Räume, die im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen der grenzüberschreitenden und transnationalen Bestandteile des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden können (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3898)
Text
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Article 1
Im Rahmen des Bestandteils der grenzübergreifenden Zusammenarbeit des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ können die in Anhang I aufgeführten Regionen und Gebiete aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden.
Article 2
Die Regionen der Union der NUTS-Ebene 3, die bei EFRE-Mittelzuweisungen für grenzübergreifende Zusammenarbeit berücksichtigt werden, aber nicht zu den in Anhang I aufgeführten grenzübergreifenden Regionen gehören, und unter die externen Finanzinstrumente der Union wie das Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 232/2014 und die Heranführungshilfe (IPA II) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 fallen, sind in Anhang II aufgeführt.
Article 3
Im Rahmen des Bestandteils der transnationalen Zusammenarbeit des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ können die in Anhang III aufgeführten Regionen und Gebiete aus dem EFRE gefördert werden.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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